Themen
1. Allgemeines
In unserem ROTBUCH sind zahlreiche Notizen enthalten, die sich mit Grundsätzen aber auch mit einzelnen Buchungsaufgaben beschäftigen. So beginnt das Buch mit der Erläuterung welche Bedeutung dem Rechnungs-, dem Fälligkeits- und dem Zahlungsdatum aus der Sicht des Buchhalters, insbesondere im Hinblick auf die Abrechnungen, zukommt. Begriffe wie z.B. jener der SUMMENABRECHNUNG (Gegenteil: Saldenabrechnung) werden geprägt und erläutert.
Es handelt sich im Immobilienbereich in der Regel um eine Einnahmen-Ausgaben-Buchhaltung. Die meisten Darstellungen beziehen sich daher auf die Erfordernisse dieser Buchhaltungsart. Die Programme unter Punkt 2, Bilanzen, führen die Daten in die Leistungsbuchhaltung über.
Beispiele:
a) Rechnungsdatum
b) Primärabrechnungen
c) Summenabrechnung
d) UST-Überrechnungsantrag
2. Bilanzen
Mit Hilfe dieser Programme können Sie direkt aus den Buchhaltungen Bilanzen erstellen. Dazu gehören selbstverständlich auch alle behördlich vorgeschriebenen sonstigen zu erstellenden und abzugebenden Unterlagen, sowie Hilfen zur Nachvollziehbarkeit, wie der Anhang zur Bilanz, die Umsatzsteuerverprobung und Umsatzsteuerprotokoll, etc.. Mehrere Buchhaltungen ergeben nicht nur Einzelbilanzen, sondern können zu einer Gesamtbilanz konsolidiert werden.
a) Bilanzierung
b) Anlagenbuchhaltung
c) Erfolgsevidenz und KÖST-Verrechnung
d) Größenmerkmale
3. Buchhaltungen
Mehrere aber gleichartige Buchhaltungsprogramme gewährleisten die Erfüllung aller Erfordernisse der in der Buchhaltung abgebildeten Wirtschaftsobjekte. Zu wählen ist aus folgenden Buchhaltungen:
a) Hausbuchhaltung (für Alleinbesitz oder ideelles Miteigentum)
b) Miteigentumsbuchhaltung (für Eigentumswohnungen)
c) Liegenschaftsbuchhaltung (für Wohnungseigentum)
d) Abrechnungen
e) Baubuchhaltung
f) Belege
g) Fremdwährungsbuchhaltung
4. Darlehen
Mehrere Programme dienen der Evidenzhaltung und Berechnung von Darlehen:
a) Hauptmietzinsvorauszahlungen
b) Tagebücher
c) Tilgungspläne
5. Honorar
Das Honorarprogramm hält die essentiellen Vertragskomponenten in Evidenz, berechnet daraus automatisch das Jahreshonorar und erstellt die Honorarnoten.
6. Planung
Die Planungsprogramme helfen bei der Bewirtschaftung der verwalteten Objekte und vermitteln Ihnen den erforderlichen Blick in die Zukunft.
a) Betriebskosten
b) Erfolg
c) Liquidität
d) Vorausschau gemäß WEG
7. Valorisierungen
Valorisierungen dienen der Berechnung von Geldwertanpassungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen bzw. der gesetzlichen Vorschriften:
a) einzelne (Nachrechnungen)
b) nach dem Lebenshaltungskostenindex
c) nach Richtwerten
d) nach Kategoriesätzen