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Anrufung des Schiedsgerichts

Voraussetzung für die Einbringung der Klage war in der gegenständlichen Causa die vorherige Anrufung des Schiedsgerichts. Dieses hat der Kläger angerufen. Es ist aber vom Vereinsvorstand nicht einberufen worden. Die darauf folgende Klage wurde von Richter Hodina mit der perfiden Begründung abgewiesen „Was den Prozessgegenstand des gegenständlichen Verfahrens anbelangt, erklärte der Kläger ausdrücklich nicht das Schiedsgericht anrufen zu wollen.“ In welcher Angelegenheit das Schiedsgericht dann nach Meinung des Richters angerufen wurde erklärte er nicht.

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Über Guthaben und Eigentumsgemeinschaften

Einer Wohnungseigentümerin (WE) wurde von der Eigentumsgemeinschaft (EG) durch die Verwaltung auf ihrem Wohnbeitragskonto ein Guthaben ausgewiesen. Es kam zu einem Verwalterwechsel. Die neue Verwaltung ignorierte dieses Guthaben und klagte namens der EG auf Zahlung der Wohnbeiträge. Die Wohnungseigentümerin verlor den Prozess durch alle Instanzen, mit der obskuren Begründung sie dürfe nicht aufrechnen. Das Aufrechnungsverbot für WE gibt es. Aber wer hat da aufgerechnet? Das Guthaben hat der Verwalter namens der EG geschaffen!

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Positiver Bericht: Schadenersatzprozess

Damit nicht der Eindruck entsteht hier wird nur Frust abgeladen, ein positiver Bericht:

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