Haftrücklass

Antwort: 

Der HR verjährt drei Jahre und 14 Tage nach Fälligkeit, also in der Regel sechs Jahre und 14 Tage nach dem vereinbarten (dreijährigen) Gewährleistungsbeginn. Es sind daher dann die geltend gemachten anteiligen Vorsteuern zu stornieren (dem Fiskus zu refundieren).

Frage: 

Wann ist die Vorsteuer zum nicht bezahlten Haftrücklass (HR) rückzubuchen?